11Feb/0913
In mein Haus / meine Wohnung wird eingebrochen ?
Loki
Angenommen , mein Hund beißt den Einbrecher ?Ich habe gehört , der EINBRECHER könne den Besitzer des Hundes wg. Körperverletzung verklagen ?
Angenommen ich erwache und stelle den Einbrecher . Darf ich ihn niederschlagen um ihn am Entkommen zu hindern bis Polizei eintrifft oder soll ich ihn bitten solange zu warten und ev. einen Tee servieren ?
Franky , Du hast Recht .Ich hatte einst ein Haus und einen Pit . Und einen Einbrecher , "der sich auf den armen Hund stürtze" . Welcher sich wehrte . Von einer Anzeige sah der arme Kriminelle nach eindringlichem Gespräch ab . Wollte hier mal das Rechtliche dazu wissen . Ich würde immer wieder so handeln .
Angenommen , mein Hund beißt den Einbrecher ?Ich habe gehört , der EINBRECHER könne den Besitzer des Hundes wg. Körperverletzung verklagen ?
Angenommen ich erwache und stelle den Einbrecher . Darf ich ihn niederschlagen um ihn am Entkommen zu hindern bis Polizei eintrifft oder soll ich ihn bitten solange zu warten und ev. einen Tee servieren ?
Franky , Du hast Recht .Ich hatte einst ein Haus und einen Pit . Und einen Einbrecher , "der sich auf den armen Hund stürtze" . Welcher sich wehrte . Von einer Anzeige sah der arme Kriminelle nach eindringlichem Gespräch ab . Wollte hier mal das Rechtliche dazu wissen . Ich würde immer wieder so handeln .

February 11th, 2009 - 22:50
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Kein Grund für die patzige Formulierung
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für Einbrecher – und ist höher zu werten als Eigentumsrechte…
February 13th, 2009 - 22:04
Frauen ansprechen
Ja du kannst ihn niedershlagen ist ja Notwehr und verklagen kann er dich auh nicht, schließlich ist er derjenige der unbefugt gekommen ist! Aber ich würde mit einem EINBRECHER keinen Tee trinken…!!!
February 15th, 2009 - 09:29
Heizung optimieren
Ja so ist es, wenn DEIN Hund den Einbrecher beißt kann der Einbrecher DICH verklagen wegen Körperverletzung.
Und nein du darfst ihn nicht niederschlagen, das ist auch Körperverletzung. Und Festhalten weiß ich nicht genau könnte aber unter Freiheitsberaubung gehen.
So was sind sehr komplizierte Sachen, wundert mich das die Justiz da selber noch durchsteigt.
Nachtrag: wegen der Notwehr ist es nur dann , wenn du nachweisen kannst das du zuerst angegriffen wurdest, kannst du das nicht nachweisen , stehen die Karten schlecht für dich. Greift er dich nicht an und du schlägst ihn ist es Körperverletzung
February 15th, 2009 - 11:50
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Niederschlagen: NEIN
Tee servieren: NEIN
Lösung:
Versuche ihn irgendwie festzunehmen, sodass er nicht flüchten kann, und auch nicht verletzt wird.
Falls es dir nicht gelingt, versuche dir sein Gesicht zu merken, so gut wie es geht.
Nachher kannst du es der Polizei melden, und wenn man ihn gefunden hat, kann er gestellt werden!
February 16th, 2009 - 03:18
Karnevalskost
February 19th, 2009 - 06:08
Fish Tank Aquariums
so siehts aus der verbrecher kann dich verklagen
ist genauso bei zB taxifahrern
der wird überfallen im reflex macht er irgendwas und sticht dem räuber mit dem finger ins auge
netzhautablösung bla blubb
buff kann der räuber den taxifahrer verklagen
obwohl der nur aus reflex reagiert und die abwehr reaktion gemacht hat
lächerlich in meinen augen aber so schauts nunmal aus
lg jenni
February 20th, 2009 - 11:19
Faschingskost
February 20th, 2009 - 22:14
Gas Barbeque
Tja wenn du dem was tust bist du dran. Das ist deutsches Recht. Unmöglich. Am besten trägst du dem das Diebesgut noch hinterher, aber Vorsicht nichts kaputtmachen sonst musst du es ihm noch ersetzen.
Ich würde den Krankenhausreif schlagen und dann behaupten er hat mich angegriffen. Soll der doch das Gegenteil beweisen.
Gruß
Franky
February 22nd, 2009 - 08:42
Vivarium Reptiles
Na, die Antworten hier weichen ja ziemlich voneinander ab…
Habe hier einen Fall von der Uni Kiel zum StGB gefunden:
Im Anschluss an Täterschaft und Teilnahme sind im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches Notwehr und Notstand (32 ff.) geregelt. Dabei handelt es sich um Rechtfertigungs- bzw. Schuldausschließungsgründe, d.h. dass eine Tat, die in einer Notwehr- oder Notstandssituation begangen wurde, als nicht rechtswidrig oder nicht schuldhaft angesehen wird. Nowehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Bsp.: Sie hören Einbrecher in ihrem Haus, nehmen sich einen starken Knüppel und schlagen kräftig zu. Der Geschlagene fällt bewusstlos um. TatbestandsmäßigS wäre hier eine Körperverletzung festzustellen, denn der Geschlagene ist in einer Weise behandelt worden, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt hat. Da eine Strafe aber nur dann verhängt werden kann, wenn die Tat auch rechtswidrig und schuldhaft begangen worden ist, muss eben auch das Vorliegen von Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft werden. Hier könnte also möglicherweise der Rechtfertigungsgrund der Nowehr vorliegen. Dann müsste eine Notwehrsituation gegeben sein, also ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff. Angriff ist die Verletzung eines Rechtsguts. Hier war der Einbrecher schon in ihrem Haus, zumindest das Rechtsgut des Hausfriedens war betroffen, möglicherweise stand auch noch die Verletzung des Rechtsguts Eigentum bevor. Dieser Angriff war auch gegenwärtig, weil er schon begonnen hatte, denn der Einbrecher war drin in ihrem Haus und er war noch nicht abgeschlossen, weil der Einbrecher noch nicht wieder raus war aus ihrem Haus. Rechtswidrig war der Angriff, weil er seinerseits durch nichts gerechtfertigt war. Der Schlag mit dem Knüppel war auch erforderlich. Denn er war geeignet, um den Angriff sicher zu beenden und er war nicht unverhältnismäßig, wie ein Schuss in den Kopf es vielleicht gewesen wäre. Im Ergebnis lag also eine Notwehrsituation vor, so dass die Körperverletzung nicht rechtswidrig war und nicht zu bestrafen ist.
Ich werde das selber weiter verfolgen.
Interessiert mich auch – habe schließlich 3 Kampfkatzen
February 25th, 2009 - 19:06
Faschingskost
February 27th, 2009 - 15:16
Gas Barbeque
Der Mann mit dem Hund wurde deshalb verklagt, weil er nicht davor gewarnt hatte, das ein Hund das Haus bewacht.
Dann hätte der Einbrecher sich überlegen können, ob er das Riskio eingehen möchte, gebissen zu werden oder nicht.
Wenn er einbricht, muss er grundsätzlich damit rechnen, vom Eigentümer angegriffen und in manchen Staaten der USA sogar erschossen zu werden. Das ist dann sein Berufsrisiko und dafür wirst du nicht Bestraft, denn in dem Fall soll dir mal jemand beweisen, das du dich nicht persönlich angegriffen gefühlt hast und aus Notwehr handeln musstest und dein Leben oder das deiner Familie zu schützen.
March 1st, 2009 - 17:07
Above Ground Swimming Pools
Hab hier viel gelesen: Notwehr ist immer dann nicht strafbar, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. klar kannst du ihn k.o. hauen, du darst ihn nur nicht erschießen, das wäre nicht verhältnismäßig. Allerdings sagt das Gesetz auch Eigensicherung geht vor.
March 3rd, 2009 - 01:48
Handtaschen
Angenommen wenn dein Hund einen Einbrecher beißt, heißt es für mich das er dich und sein Revier instinktiv verteidigt. Du solltest aber besser ein Schild anhängen an der Tür. ( Vorsicht bissiger Hund ). Aber es kann auch sein das Einbrecher einen anderen Weg einschlagen und dann Unglücklicher weise nicht weiß das ein Hund im Haus ist. Ja dann hat er die A.. Karte gezogen. Auch wenn dein Hund noch nie jemand gebissen hat, spürt das Tier wenn Gefahr auf ihn zu kommt, er macht sich mit knurren und mit bellen sowieso bemerkbar, der Einbrecher hört es und zieht Leine. Wenn du gesichert bist mit einen Schild an der Tür, und dein Hund einen Einbrecher beißt, hat er keine Chance gegen dich eine Anzeige zu stellen.
Schlimmer ist es wenn im Haus Hundehaltung verboten ist, dann ist es NICHT ratsam einen Einbrecher nieder zu schlagen, dann kann er eine Anzeige wegen Körperverletzung machen. Zu einen Kampf würde ich mich an deiner Stelle zurück halten, denn du weiß nicht ob er bewaffnet ist. Besser wäre eine Kamera die alles Aufzeichnet und du hast Beweise, wenn du das nicht hast, Leise den Geräuschen nachgehen ohne das er dich bemerkt, aber vorher die Polizei anrufen Handy wäre angebracht. aber nur wenn du sicher bist das jemand in dein Haus ist.